Ihr Rechtsanwalt für Nachbarschaftsrecht in Freising und im Großraum München
Im Nachbarschaftsrecht sind faire und juristisch einwandfreie Lösungen für alle Parteien gefragt. Als Rechtsanwalt beraten wir Eigentümer, Mieter und Nachbarn bei rechtlichen Problemen und Fragestellungen mit langjähriger Erfahrung.
Das Nachbarschaftsrecht erstreckt sich auf alle Rechtsbeziehungen, die sich auf das nachbarschaftliche Gemeinschaftsverhältnis beziehen. Grundsätzlich geht das Nachbarschaftsrecht davon aus, dass ein Eigentümer mit seinem Grundstück verfahren kann, wie er möchte, und dass Dritte keine Einwirkung darauf haben. Die Rechte von Eigentümern und Bewohnern werden aber unter dem Aspekt der gegenseitigen Rücksichtnahme beschränkt. Der Grundsatz der Rücksichtnahme sollte in den meisten Fällen Streitigkeiten verhindern. Doch Abstände zum Nachbarn, Lärm und Gerüche stellen ein häufiges Streitthema dar.
Juristische Beratung durch Ihren Rechtsanwalt im Nachbarschaftsrecht
Besonders häufig sind Abstände das Thema im Nachbarschaftsrecht. Nicht selten geht es um den klassischen Fall der Gartenbepflanzung, die auf das Nachbargrundstück herüberwächst. Dabei sind die zulässigen Möglichkeiten zur Bepflanzung klar geregelt (in jedem Bundesland anders). Aber nicht nur Bäume und Sträucher, die zu dicht an das Grundstück des Nachbarn gepflanzt werden, sondern auch Zäune können zu Ärger führen, wenn sie direkt auf der Grundstücksgrenze ohne das nachbarschaftliche Einverständnis errichtet werden.
Ein weiteres Thema sind Geräusche und Gerüche, die zur Beeinträchtigung werden. Feiert der Nachbar im Sommer regelmäßig Grillpartys, kann das an den Nerven aller Nachbarn zehren. Unsere Kanzlei in Freising sorgt für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Rahmen der juristischen Möglichkeiten. Dabei steht eine langfristige und schnelle Streitschlichtung zu Ihrer Zufriedenheit im Mittelpunkt.
Wenden Sie sich bei Fragen zum Nachbarschaftsrecht an Ihren Rechtsanwalt in Freising
Rechtsanwalt Dr. Gritz berät bei allen Nachbarschaftsstreitigkeiten zu Themen wie:
- überhängende Bepflanzungen aller Art und mächtiges Wurzelwerk
- Überbau und Unterbau von Grundstücken
- Laub und fallende Blätter
- Obstbäume
- Kaminrauch und Grillgeruch
- störende Unordnung
- Lärm
- Freigängerkatzen und weitere Fragen zu Tieren
Und auch, wenn es mal vor Gericht gehen sollte, sind wir Ihr Rechtsanwalt und sorgen für die Durchsetzung und Abwehr von nachbarschaftsrechtlichen Ansprüchen vor Gericht. Wir freuen uns auf Ihren Anruf zum Nachbarschaftsrecht oder zu allen weiteren Rechtsgebieten unter der Nummer 08161 872806. Gerne können Sie auch unser Kontaktformular nutzen.