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Anwalt für Immobilienrecht in Freising: Wir beraten Sie bei Kauf und Verkauf

Wenn es um den Immobilienankauf bzw. -verkauf geht, sind Sie mit unserer Kanzlei immer gut beraten. Wir stehen Käufern und Verkäufern im Großraum München mit langjähriger Erfahrung rund um das Immobilienrecht zur Verfügung.

Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie oder eines Grundstücks geht es meist um hohe Geldbeträge. Dementsprechend hat ein spezialisierter Anwalt häufig die Möglichkeit, hohe Einsparungen zu generieren. Lassen Sie Ihre Ansprüche bezüglich des Immobilienrechts von einem Anwalt mit fundierten Kenntnissen vertreten. Es lohnt sich.

Juristische Beratung und Vertretung von Ihrem Anwalt für Immobilienrecht

Unter dem Oberbegriff des Immobilienrechts wird das Recht rund um Grundstück, Haus und Wohnung zusammengefasst. Man spricht hier auch vom sogenannten Liegenschaftsrecht, da es sich bei Immobilien um nicht bewegliche Sachen handelt.

Ob Gestaltung und Begleitung des Immobilienkaufs, Beratung zu Kaufverträgen oder Fragen zu Sondernutzungsrechten, Hypotheken und Grundschulden – durch unsere langjährige Praxiserfahrung kann Ihnen unsere Kanzlei bei nahezu jedem Problem im Bereich Immobilien eine konkrete und einzelfallbezogene Lösung anbieten.

Kauf und Verkauf von Immobilien und Grundstücken in Freising und im Großraum München

Gehen Sie mit uns auf Nummer sicher. Im persönlichen Beratungsgespräch werden wir Sie zu allen juristischen Möglichkeiten, die für Ihr Vorhaben infrage kommen, aufklären. Unsere Leistungen im Überblick:

  • Die Anwaltskanzlei von Dr. Erdmann Gritz ist Ihr optimaler Partner beim Kauf oder Verkauf von Grundstücken und Immobilien im Raum Freising und der weitläufigen Umgebung.
  • Beratung auch bei Fragen des Maklerrechts und des Bauträgerrechts (geregelt im BGB und in der Makler- und Bauträgerverordnung).
  • Rechtliche Überprüfung von Miet- und Pachtverträgen im Rahmen des Kaufs von Renditeobjekten (Due Diligence).
  • Wir unterstützen Sie als Anwalt außerdem bei der Geltendmachung Ihrer Rechte aus Ansprüchen, die Ihnen im Zusammenhang mit Maklerverträgen und Bauträgerverträgen zustehen.
  • Klärung und Verifizierung des Provisionsanspruchs des Maklers.
  • Auch alle weiteren Anliegen im Rahmen des Immobilienrechts sind bei uns in erfahrenen Händen.

Wir beraten Sie im Immobilienrecht persönlich und entsprechend Ihrer individuellen Ziele. Rufen Sie Ihren erfahrenen Anwalt Dr. Gritz jetzt unter 08161 872806 an oder nutzen Sie das Kontaktformular.

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